+22. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder …

22. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder GW-/TF-Aufsichtsbehörde, der sie die Information übermittelt, auch mitteilen, welchen anderen GW-/TF-Aufsichtsbehörden sie die Informationen übermittelt bzw. übermittelt hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/