+22. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder …
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22. Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde sollte - soweit relevant - jeder GW-/TF-Aufsichtsbehörde, der sie die Information übermittelt, auch mitteilen, welchen anderen GW-/TF-Aufsichtsbehörden sie die Informationen übermittelt bzw. übermittelt hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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