+24. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörde sollte - soweit relevant - jeder für die prudentielle Aufsicht …

24. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörde sollte - soweit relevant - jeder für die prudentielle Aufsicht …

Die GW-/TF-Aufsichtsbehörde sollte - soweit relevant - jeder für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörde , der sie die Information übermittelt, auch mitteilen, welchen anderen für die prudentielle Aufsicht zuständige Behördensie die Informationen übermittelt bzw. übermittelt hat.

Ersuchen um Zusammenarbeit und Information

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/