+34. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten Informationen, die sie bei der …
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34. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten Informationen, die sie bei der …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten Informationen, die sie bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit gesammelt bzw. erstellt haben und die gemäß Absatz 20 für die Aufgaben der zentralen Meldestelle relevant sind, mit der zentrale Meldestelle teilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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