+65. Falls die Bankenaufsicht beschließt, gemäß ihren Vollmachten gemäß Artikel 18 der Richtlinie …
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65. Falls die Bankenaufsicht beschließt, gemäß ihren Vollmachten gemäß Artikel 18 der Richtlinie …
Falls die Bankenaufsicht beschließt, gemäß ihren Vollmachten gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2013/36/EU aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes der anwendbaren GW-/TF-Rechtsvorschriften einem Institut die Zulassung zu entziehen, sollte die prudentielle Aufsicht die entsprechende GW-/TF-Aufsichtsbehörde und die zentrale Meldestelle informieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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