+78. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für …

78. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für die GW-/TF-Risikobewertung durch die GW-/TF-Aufsichtsbehörden bereitstellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die in Abschnitt 81 angeführten Informationen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/