+78. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für …
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78. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten einschlägige Informationen für die GW-/TF-Risikobewertung durch die GW-/TF-Aufsichtsbehörden bereitstellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die in Abschnitt 81 angeführten Informationen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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