+79. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten der zentralen Meldestelle …
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79. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten der zentralen Meldestelle …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden sollten der zentralen Meldestelle Informationen mitteilen, die für die Aufgaben der zentralen Meldestelle gemäß Absatz 20 relevant sind, einschließlich relevanter Ergebnisse der aufsichtlichen Beurteilung von Instituten mit potenziellen Auswirkungen auf das Rahmenwerk zur Meldung verdächtiger Transaktionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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