+10. Schließlich gelten Teile dieser Leitlinien für Dienstleistungen nach Artikel 3 Buchstabe k der …

10. Schließlich gelten Teile dieser Leitlinien für Dienstleistungen nach Artikel 3 Buchstabe k der …

Schließlich gelten Teile dieser Leitlinien für Dienstleistungen nach Artikel 3 Buchstabe k der PSD2, die von beaufsichtigten Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Emittenten erbracht werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/