+6. Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 …
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6. Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 …
Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849. Diese Leitlinien gelten für alle bestehenden Strukturen von Leitungsorganen, ungeachtet der in den Mitgliedstaaten zugrunde liegenden Leitungsstruktur (monistische und/oder dualistische Leitungsstruktur und/oder eine andere Struktur).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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