+6. Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 …

6. Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 …

Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849. Diese Leitlinien gelten für alle bestehenden Strukturen von Leitungsorganen, ungeachtet der in den Mitgliedstaaten zugrunde liegenden Leitungsstruktur (monistische und/oder dualistische Leitungsstruktur und/oder eine andere Struktur).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/