+66. Die Risikomanagementfunktion, soweit das Kredit- oder Finanzinstitut über eine …
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66. Die Risikomanagementfunktion, soweit das Kredit- oder Finanzinstitut über eine …
Die Risikomanagementfunktion, soweit das Kredit- oder Finanzinstitut über eine Risikomanagementfunktion verfügt, und der Risikoausschuss, sofern dieser eingerichtet ist, sollten Zugang zu den für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlichen Informationen und Daten haben, einschließlich der Informationen und Daten der jeweiligen Unternehmens- und internen Kontrollfunktionen, wie die Einhaltung der Vorschriften im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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