+78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …

78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …

Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte durch widersprüchliche Interessen, d. h. Tätigkeiten, die zu Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen, wie etwa der Handelsabteilung, zwischen einem Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut, das Verpflichteter gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 ist, und einem Tochterunternehmen oder einer Zweigniederlassung nicht die Einhaltung der Anforderungen an die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefährdet werden. Widersprüchliche Interessen sollten mitigiert werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/