+78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …
|
78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …
Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte durch widersprüchliche Interessen, d. h. Tätigkeiten, die zu Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen, wie etwa der Handelsabteilung, zwischen einem Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut, das Verpflichteter gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 ist, und einem Tochterunternehmen oder einer Zweigniederlassung nicht die Einhaltung der Anforderungen an die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefährdet werden. Widersprüchliche Interessen sollten mitigiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|