+12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr sollten mit Ausnahme der Daten zum …
|
12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr sollten mit Ausnahme der Daten zum …
Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr sollten mit Ausnahme der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle von den Instituten bis zum 31. August 2023 an die zuständigen Behörden und von den zuständigen Behörden bis zum 31. Oktober 2023 an die EBA übermittelt werden. Der erste Vergleich bezüglich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollte das Geschäftsjahr 2023 betreffen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|