+21. Um den zuständigen Behörden die Erhebung von Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und …
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21. Um den zuständigen Behörden die Erhebung von Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und …
Um den zuständigen Behörden die Erhebung von Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und ihre Übermittlung an die EBA im Einklang mit diesen Leitlinien zu ermöglichen, sollten die Institute, auf die in Unterabschnitt 1.2 Bezug genommen wird, den zuständigen Behörden alle drei Jahre bis zum 15. Juni – beginnend 2024 für das Geschäftsjahr 2023 – die in Anhang IV dargelegten Informationen auf Einzelinstitutsebene übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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