+23. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Daten zu gebilligten höheren Höchstwerten …
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23. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Daten zu gebilligten höheren Höchstwerten …
Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Daten zu gebilligten höheren Höchstwerten für das Verhältnis im Einklang mit diesen Leitlinien bis zum 31. August zu erheben, zusammenzufassen und an die EBA zu übermitteln, sollte die Europäische Zentralbank alle zwei Jahre – beginnend 2023 für das Geschäftsjahr 2022 – den nationalen zuständigen Behörden rechtzeitig die Informationen bereitstellen, die sie gemäß dem vorstehenden Absatz von den von ihr beaufsichtigten Instituten erhalten hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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