+24. Die zuständigen Behörden sollten der EBA bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das auf das Jahr …
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24. Die zuständigen Behörden sollten der EBA bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das auf das Jahr …
Die zuständigen Behörden sollten der EBA bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das auf das Jahr folgt, für das die Daten zu erheben sind, die Liste der Institute übermitteln, die in - a. den Vergütungsvergleich und
- b. den Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle aufgenommen werden sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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