+26. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden Institute von der Liste für den …
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26. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden Institute von der Liste für den …
Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden Institute von der Liste für den Vergütungsvergleich streichen, die Tochterunternehmen von EU-Mutterunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind und für die die einschlägigen Daten von einer anderen zuständigen Behörde auf einer höheren Konsolidierungsebene an die EBA übermittelt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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