+65. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
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65. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu unstimmigen Daten bereitstellen. Die zuständigen Behörden sollten eng mit der EBA zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass der Datensatz für die Analyse – aller spätestens - – bis zum 30. September des Meldejahres stabil und von guter Qualität ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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