+6. Zusätzliche Erläuterungen zu den Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in Anhang IV
---+60. Vor der Übermittlung der Vergleichsdaten an die zuständigen Behörden bzw. die EBA sollten die …
---+61. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …
---+62. Bei der Überprüfung der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …
---+63. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …
---+64. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …
---+65. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
---+66. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür …

6. Zusätzliche Erläuterungen zu den Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in Anhang IV

6. Zusätzliche Erläuterungen zu den Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in Anhang IV

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
60. Vor der Übermittlung der Vergleichsdaten an die zuständigen Behörden bzw. die EBA sollten die …

Vor der Übermittlung der Vergleichsdaten an die zuständigen Behörden bzw. die EBA sollten die Institute und zuständigen Behörden die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten kontrollieren. Bei den Datenqualitätsprüfungen sollten die in Anhang VII dargelegten Validierungsregeln sowie, sofern anwendbar, die in den technischen Erläuterungen für das Datenerhebungstool spezifizierten Validierungsregeln einbezogen werden.

61. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …

Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten das Institut und die zuständigen Behörden in der Lage sein, entsprechende Erläuterungen vorzulegen.

62. Bei der Überprüfung der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …

Bei der Überprüfung der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die Unternehmensgröße und die Zahl der Beschäftigten des Instituts sowie das typische EBA Public

Vergütungsniveau berücksichtigen. Werden unstimmige Daten ermittelt, so sollten diese weiterverfolgt und vor der Übermittlung der Daten berichtigt werden.

63. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …

Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten die zuständigen Behörden die EBA über die Gründe informieren.

64. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …

Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten ersuchen, die potenzielle Probleme in Bezug auf die Datenqualität aufweisen oder als unstimmig betrachtet werden, oder sie darum bitten, die erforderlichen Informationen für ihre korrekte Auslegung zu übermitteln.

65. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …

Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu unstimmigen Daten bereitstellen. Die zuständigen Behörden sollten eng mit der EBA zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass der Datensatz für die Analyse – aller spätestens

  • – bis zum 30. September des Meldejahres stabil und von guter Qualität ist.
66. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür …

Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass diese auch dem Beschluss EBA/DC/335 vom 5. Juni 2020 über die europäische zentrale Infrastruktur für Aufsichtsdaten (EUCLID) („EUCLID-Beschluss“)6 in der geltenden Fassung entsprechen, sowie den Instituten technische Spezifikationen bereitstellen, die für eine fortlaufende Erfüllung des EUCLID-Beschlusses erforderlich sind.


6 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/Reporting %20by%20Authorities/885459/Decision%20on%20the%20European%20Centralised%20Infrastructure%20of%20Data%20% 28EUCLID%29.pdf

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/