+66. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür …
|
66. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür …
Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass diese auch dem Beschluss EBA/DC/335 vom 5. Juni 2020 über die europäische zentrale Infrastruktur für Aufsichtsdaten (EUCLID) („EUCLID-Beschluss“)6 in der geltenden Fassung entsprechen, sowie den Instituten technische Spezifikationen bereitstellen, die für eine fortlaufende Erfüllung des EUCLID-Beschlusses erforderlich sind.
6 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/Reporting %20by%20Authorities/885459/Decision%20on%20the%20European%20Centralised%20Infrastructure%20of%20Data%20% 28EUCLID%29.pdf
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|