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+Anhang II: Zusätzliche Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter |
Anhang II: Zusätzliche Informationen zur Vergütung identifizierter MitarbeiterName des Instituts/der Gruppe: Name Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N): Jahr
Zahl der Begünstigten von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N (in EUR) (in anderen Formen der variablen Vergütung enthalten) Gesamtbetrag der variablen Vergütung für Mehrjahreszeiträume im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr verlängert werden (in EUR) Für Institute, die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch nehmen Gesamtbetrag der variablen Vergütung identifizierter Mitarbeiter, die auf der Grundlage einer niedrigen variablen Vergütung mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Anspruch nehmen Für Institute, die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch nehmen Gesamtbetrag der festen Vergütung identifizierter Mitarbeiter, die auf der Grundlage einer niedrigen variablen Vergütung mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Anspruch nehmen 20 EBA Public 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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