+Anhang II: Zusätzliche Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter

Anhang II: Zusätzliche Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter

Name des Instituts/der Gruppe: Name

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N): Jahr

Leitungsorgan – Leitungsorgan – Sonstige Sonstige Aufsichtsfunktion Leitungsfunktion Mitglieder der identifizierte Geschäftsleitung Mitarbeiter

Zahl der Begünstigten von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N

Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N (in EUR) (in anderen Formen der variablen Vergütung enthalten)

Gesamtbetrag der variablen Vergütung für Mehrjahreszeiträume im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr verlängert werden (in EUR)

Für Institute, die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch nehmen

Gesamtbetrag der variablen Vergütung identifizierter Mitarbeiter, die auf der Grundlage einer niedrigen variablen Vergütung mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Anspruch nehmen

Für Institute, die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU auf institutioneller Ebene in Anspruch nehmen

Gesamtbetrag der festen Vergütung identifizierter Mitarbeiter, die auf der Grundlage einer niedrigen variablen Vergütung mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU in Anspruch nehmen

20 EBA Public

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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