+31. Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die …
|
31. Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die …
Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die zurückbehalten wurden, sollten unter der Position „Davon: zurückbehalten“ in Anhang II EBA Public ausgewiesen werden. Eine zurückbehaltene variable Vergütung für frühere Zeiträume sollte unter den zusätzlichen Informationen in Anhang II angegeben werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|