+31. Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die …

31. Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die …

Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die zurückbehalten wurden, sollten unter der Position „Davon: zurückbehalten“ in Anhang II EBA Public

ausgewiesen werden. Eine zurückbehaltene variable Vergütung für frühere Zeiträume sollte unter den zusätzlichen Informationen in Anhang II angegeben werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/