+36. Eine variable Vergütung, die anhand von mehrjährigen Bemessungszeiträumen gewährt wurde, die …

36. Eine variable Vergütung, die anhand von mehrjährigen Bemessungszeiträumen gewährt wurde, die …

Eine variable Vergütung, die anhand von mehrjährigen Bemessungszeiträumen gewährt wurde, die nicht jedes Jahr wiederkehren, d. h. wenn eine Wertpapierfirma nicht alljährlich einen neuen mehrjährigen Bemessungszeitraum beginnt, sollten für die Zwecke von Anhang II vollständig dem Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Geschäftsjahres zugeordnet werden, in dem die Vergütung gewährt wurde, ungeachtet des Zeitpunktes, zu dem die variable Vergütung tatsächlich ausgezahlt wurde, oder der Dauer des Leistungszeitraums. Der Betrag dieser variablen Vergütung sollte zudem in die zusätzlichen Informationen in Anhang II einbezogen werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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