+Anhang II – Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter in Wertpapierfirmen
---+Zeile Leitungsorgan – Leitungsorgan – Sonstige Mitglieder Sonstige identifizierte
---+1 Zahl der Mitglieder (pro Kopf)
---+2 Zahl der identifizierten Mitarbeiter in VZÄ
---+3 Gesamtbetrag der festen Vergütung (in EUR) im Jahr N
---+EUR)

Anhang II – Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter in Wertpapierfirmen

Name der Wertpapierfirma Name

Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt wird (Jahr N) Jahr

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Zeile Leitungsorgan – Leitungsorgan – Sonstige Mitglieder Sonstige identifizierte

Aufsichtsfunktion Leitungsfunktion der Geschäftsleitung Mitarbeiter

1 Zahl der Mitglieder (pro Kopf)

1 Zahl der Mitglieder (pro Kopf)

2 Zahl der identifizierten Mitarbeiter in VZÄ

2 Zahl der identifizierten Mitarbeiter in VZÄ

3 Gesamtbetrag der festen Vergütung (in EUR) im Jahr N

4 Davon: monetär

5 Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder 6 gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

Davon: andere Arten von Instrumenten gemäß 7 Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034

Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die 8 Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln

9 Davon: gebilligte alternative Regelungen

10 Davon: sonstige Positionen EBA Public

11 Gesamtbetrag der variablen Vergütung (in EUR) im Jahr N

12 Davon: monetär

13 Davon: zurückbehalten

14 Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

15 Davon: zurückbehalten

Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder 16 gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

17 Davon: zurückbehalten

Davon: andere Arten von Instrumenten gemäß 18 Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034

19 Davon: zurückbehalten

Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die 20 Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln

21 Davon: zurückbehalten

22 Davon: gebilligte alternative Regelungen

23 Davon: zurückbehalten

24 Davon: sonstige Positionen

25 Davon: zurückbehalten EBA Public

Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in den Gesamtbetrag der variablen Vergütung aufgenommen werden)

26 Gesamtbetrag der ausstehenden zurückbehaltenen variablen Vergütung, die für frühere Leistungsperioden und nicht im Jahr N gewährt wurden

27 Davon: im Geschäftsjahr zu erdienen

28 Davon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu erdienen

29 Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr vorgenommenen expliziten nachträglichen Leistungsanpassungen auf zuvor gewährte zurückbehaltene variable Vergütung, die im Geschäftsjahr erdient werden sollte

30 Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr vorgenommenen expliziten nachträglichen Leistungsanpassungen auf zuvor gewährte variable Vergütung, die in zukünftigen Geschäftsjahren erdient werden soll

31 Garantierte variable Vergütung im Jahr N – Gesamtbetrag

32 Garantierte variable Vergütung im Jahr N – Gesamtzahl der Begünstigten

33 In früheren Perioden gewährte Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden – Gesamtbetrag

34 Im Jahr N gewährte Abfindungen – Gesamtbetrag

35 Davon: zurückbehaltene Abfindungen, die im Jahr N gewährt wurden EBA Public

36 Im Jahr N gewährte Abfindungen – Zahl der Begünstigten

37 Höchster Abfindungsbetrag, der im Jahr N einer einzelnen Person gewährt wurde

38 Zahl der Begünstigten von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N

39 Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N (in sonstigen Positionen der variablen Vergütung enthalten)

40 Gesamtbetrag der variablen Vergütung für Mehrjahreszeiträume im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr wiederkehren

41 Für Wertpapierfirmen, für die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a auf Unternehmensebene gilt

Davon: feste Vergütung einzelner Mitarbeiter, die mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe b in Anspruch nehmen

42 Für Wertpapierfirmen, für die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a auf Unternehmensebene gilt

Davon: variable Vergütung einzelner Mitarbeiter, die mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe b in Anspruch nehmen EBA Public

EUR)

Of which: variable remuneration (in EUR)

Of which: fixed remuneration (in EUR)

24

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/