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4 Davon: monetär 5 Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder 6 gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente Davon: andere Arten von Instrumenten gemäß 7 Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034 Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die 8 Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln 9 Davon: gebilligte alternative Regelungen 10 Davon: sonstige Positionen EBA Public 11 Gesamtbetrag der variablen Vergütung (in EUR) im Jahr N 12 Davon: monetär 13 Davon: zurückbehalten 14 Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen 15 Davon: zurückbehalten Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder 16 gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente 17 Davon: zurückbehalten Davon: andere Arten von Instrumenten gemäß 18 Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer iii der Richtlinie (EU) 2019/2034 19 Davon: zurückbehalten Davon: unbare Zahlungsinstrumente, die die 20 Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln 21 Davon: zurückbehalten 22 Davon: gebilligte alternative Regelungen 23 Davon: zurückbehalten 24 Davon: sonstige Positionen 25 Davon: zurückbehalten EBA Public Zusätzliche Informationen zu den vorstehenden Positionen (sämtliche der nachstehenden Beträge sollten ebenfalls in den Gesamtbetrag der variablen Vergütung aufgenommen werden) 26 Gesamtbetrag der ausstehenden zurückbehaltenen variablen Vergütung, die für frühere Leistungsperioden und nicht im Jahr N gewährt wurden 27 Davon: im Geschäftsjahr zu erdienen 28 Davon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu erdienen 29 Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr vorgenommenen expliziten nachträglichen Leistungsanpassungen auf zuvor gewährte zurückbehaltene variable Vergütung, die im Geschäftsjahr erdient werden sollte 30 Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr vorgenommenen expliziten nachträglichen Leistungsanpassungen auf zuvor gewährte variable Vergütung, die in zukünftigen Geschäftsjahren erdient werden soll 31 Garantierte variable Vergütung im Jahr N – Gesamtbetrag 32 Garantierte variable Vergütung im Jahr N – Gesamtzahl der Begünstigten 33 In früheren Perioden gewährte Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden – Gesamtbetrag 34 Im Jahr N gewährte Abfindungen – Gesamtbetrag 35 Davon: zurückbehaltene Abfindungen, die im Jahr N gewährt wurden EBA Public 36 Im Jahr N gewährte Abfindungen – Zahl der Begünstigten 37 Höchster Abfindungsbetrag, der im Jahr N einer einzelnen Person gewährt wurde 38 Zahl der Begünstigten von Beiträgen zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N 39 Gesamtbetrag der Beiträge zu freiwilligen Altersversorgungsleistungen im Jahr N (in sonstigen Positionen der variablen Vergütung enthalten) 40 Gesamtbetrag der variablen Vergütung für Mehrjahreszeiträume im Rahmen von Programmen, die nicht jedes Jahr wiederkehren 41 Für Wertpapierfirmen, für die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a auf Unternehmensebene gilt Davon: feste Vergütung einzelner Mitarbeiter, die mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe b in Anspruch nehmen 42 Für Wertpapierfirmen, für die nicht die Ausnahme gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a auf Unternehmensebene gilt Davon: variable Vergütung einzelner Mitarbeiter, die mindestens eine der Ausnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe b in Anspruch nehmen EBA Public
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