+Adressaten
---+5. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffern i …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffern i …

Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffern i und viii der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und an Finanzinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die Institute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind, unter Berücksichtigung von Wertpapierfirmen, die Artikel 1 Absatz 2 oder 5 der Verordnung (EU) 2019/2033 unterliegen (wobei jede Bezugnahme auf Institute so zu verstehen ist, dass solche Wertpapierfirmen eingeschlossen sind), sowie an Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2014/65/EU, die den Artikeln 25 und 34 der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen („Wertpapierfirmen“) (gemeinsam als „Unternehmen“ bezeichnet).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/