+42. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß dem vorstehenden Abschnitt aggregierten Daten über …
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42. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß dem vorstehenden Abschnitt aggregierten Daten über …
Die zuständigen Behörden sollten die gemäß dem vorstehenden Abschnitt aggregierten Daten über Personen mit hohem Einkommen bis zum 31. Juli jeden Jahres an die EBA übermitteln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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