+8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA
---+42. Die zuständigen Behörden sollten die gemäß dem vorstehenden Abschnitt aggregierten Daten über …
---+43. Sofern die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keine Daten über Personen mit hohem …
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8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA
8. Übermittlung der Daten durch die zuständigen Behörden an die EBA
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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