+45. Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten die Vollständigkeit und Plausibilität der …
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45. Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten die Vollständigkeit und Plausibilität der …
Die Unternehmen und zuständigen Behörden sollten die Vollständigkeit und Plausibilität der übermittelten Daten über Personen mit hohem Einkommen unter Berücksichtigung der Validierungsregeln in Anhang III kontrollieren. Zudem sollten die zuständigen Behörden diese Kontrollen auf die an die EBA zu übermittelnden aggregierten Daten anwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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