+54. Bei der Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß den vorliegenden …

54. Bei der Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß den vorliegenden …

Bei der Übermittlung von Daten über Personen mit hohem Einkommen gemäß den vorliegenden Leitlinien an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass diese auch dem Beschluss EBA/DC/335 vom 5. Juni 2020 über die europäische zentrale Infrastruktur für Aufsichtsdaten (EUCLID) („EUCLID-Beschluss“)5 in der geltenden Fassung entsprechen, sowie den Instituten und Wertpapierfirmen technische Spezifikationen bereitstellen, die für die fortlaufende Einhaltung des EUCLID-Beschlusses erforderlich sind.


5 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/ Reporting%20by%20Authorities/885459/Decision%20on%20the%20European%20Centralised%20Infrastructure%2 0of%20Data%20%28EUCLID%29.pdf

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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