+7. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien auf der höchsten Konsolidierungsebene in …
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7. Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien auf der höchsten Konsolidierungsebene in …
Die zuständigen Behörden sollten diese Leitlinien auf der höchsten Konsolidierungsebene in Einklang mit der in Teil 1, Titel II der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Anwendungsebene entsprechend den Anforderungen anwenden. Sind sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen in die Konsolidierung einbezogen, sollten die zuständigen Behörden die Granularitätstiefe und -ebene ihrer Bewertungen anpassen, damit diese der Anwendungsebene entsprechen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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