+21. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten …
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21. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten Bewertungen - a. in einer Zusammenfassung der Ergebnisse klar dokumentiert werden;
- b. in einem Score wiedergegeben werden, der gemäß den speziellen Vorgaben in den jeweiligen elementspezifischen Titeln der vorliegenden Leitlinien vergeben wird;
- c. die Bewertungen anderer Elemente unterstützen oder eine eingehende Untersuchung der Unstimmigkeiten zwischen den Bewertungen dieser Elemente zur Folge haben;
- d. bei der SREP-Gesamtbewertung und im SREP-Gesamtscore berücksichtigt werden und
- e. gegebenenfalls zu Aufsichtsmaßnahmen führen und in die bezüglich dieser Maßnahmen getroffenen Entscheidungen einfließen.
2.1.3 Regelmäßige Bewertung der Angemessenheit der Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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