+21. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten …

21. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten Bewertungen

  • a. in einer Zusammenfassung der Ergebnisse klar dokumentiert werden;
  • b. in einem Score wiedergegeben werden, der gemäß den speziellen Vorgaben in den jeweiligen elementspezifischen Titeln der vorliegenden Leitlinien vergeben wird;
  • c. die Bewertungen anderer Elemente unterstützen oder eine eingehende Untersuchung der Unstimmigkeiten zwischen den Bewertungen dieser Elemente zur Folge haben;
  • d. bei der SREP-Gesamtbewertung und im SREP-Gesamtscore berücksichtigt werden und
  • e. gegebenenfalls zu Aufsichtsmaßnahmen führen und in die bezüglich dieser Maßnahmen getroffenen Entscheidungen einfließen.

2.1.3 Regelmäßige Bewertung der Angemessenheit der Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/