+36. Die zuständigen Behörden sollten die Risiko-Scores den einzelnen Kapitalrisiken gemäß den in …

36. Die zuständigen Behörden sollten die Risiko-Scores den einzelnen Kapitalrisiken gemäß den in …

Die zuständigen Behörden sollten die Risiko-Scores den einzelnen Kapitalrisiken gemäß den in Titel 6 aufgeführten Kriterien und die Scores für die Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken gemäß den in Titel 8 aufgeführten Kriterien zuweisen. Diese Scores spiegeln die Wahrscheinlichkeit wider, dass ein Risiko erhebliche prudentielle Auswirkungen auf die Wertpapierfirma hat, und zwar nach Berücksichtigung der Qualität der Risikokontrollen zur Minderung dieser Auswirkungen (d. h. des Restrisikos), aber vor Berücksichtigung der Fähigkeit der Wertpapierfirma, das Risiko durch die verfügbaren Kapital- oder Liquiditätsressourcen zu mindern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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