+38. Bei der Umsetzung dieser Leitlinien können die zuständigen Behörden die Höhe des inhärenten …
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38. Bei der Umsetzung dieser Leitlinien können die zuständigen Behörden die Höhe des inhärenten …
Bei der Umsetzung dieser Leitlinien können die zuständigen Behörden die Höhe des inhärenten Risikos und die Qualität des Risikomanagements und der Risikokontrollen getrennt bewerten, was eine Zwischeneinstufung und eine Nettoeinstufung zur Folge hat, oder aggregiert bewerten, was nur zu einer Nettoeinstufung führt. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden Aggregationsmethoden für die Zusammenfassung individueller Risiken für die Scores in Bezug auf Kapital, Liquidität und Finanzierung einführen. 2.2.2 Scores für die Überlebensfähigkeit
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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