+52. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden besonderes Augenmerk auf …

52. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden besonderes Augenmerk auf …

Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden besonderes Augenmerk auf die Koordinierung der Aktivitäten mit anderen mittelbar oder unmittelbar an der Bewertung beteiligten Dritten legen, vor allem, wenn Informationen von der Wertpapierfirma und/oder im Rahmen der Beaufsichtigung von grenzüberschreitend tätigen Gruppen (siehe Titel 11) von anderen beteiligten zuständigen Behörden benötigt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/