+62. Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte …
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62. Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte …
Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte an die spezifischen Merkmale der einzelnen Wertpapierfirmen oder der Gruppen von Wertpapierfirmen mit ähnlichen Eigenschaften (Peer-Gruppen) anpassen. Das Indikatoren, Überwachungsmuster und Schwellenwerte umfassende Rahmenwerk sollte die Größe, die Komplexität, das Geschäftsmodell und das Risikoprofil der Wertpapierfirma widerspiegeln und sollte die geografischen Regionen, die Sektoren und die Märkte abdecken, in denen die Wertpapierfirma tätig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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