+Titel 3. Überwachung der Schlüsselindikatoren
---+59. Um Veränderungen der finanziellen Bedingungen und Risikoprofile der Wertpapierfirmen zu …
---+60. Die zuständigen Behörden sollten die finanziellen Schlüsselindikatoren in Einklang mit der …
---+61. Die zuständigen Behörden sollten Überwachungssysteme und -muster einrichten, die eine …
---+62. Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte …
---+63. Die zuständigen Behörden sollten die zu verfolgenden Indikatoren durch die regelmäßige …
---+64. Außerdem sollten die festgelegten Indikatoren und die Ergebnisse aus der Überwachung der …
---+65. Die für die Überwachung verwendeten Indikatoren sollten zumindest die folgenden …
---+66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …
---+67. Ergänzend zu den firmenspezifischen Indikatoren sollten entsprechende makroökonomische …
---+68. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden erwägen, die regelmäßige Überwachung der …
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Titel 3. Überwachung der Schlüsselindikatoren
Titel 3. Überwachung der Schlüsselindikatoren
1. Übersicht
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Regulierung |
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59. Um Veränderungen der finanziellen Bedingungen und Risikoprofile der Wertpapierfirmen zu …
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Um Veränderungen der finanziellen Bedingungen und Risikoprofile der Wertpapierfirmen zu verfolgen, sollten die zuständigen Behörden finanzielle und nichtfinanzielle Schlüsselindikatoren regelmäßig überwachen. Im Rahmen dieser Überwachung sollte auch ermittelt werden, ob aufgrund neuer wichtiger Informationen die Bewertungen der SREP-Elemente eventuell außerhalb der geplanten Aufsichtstätigkeit aktualisiert werden müssen. Sollten sich bei der Überwachung wesentliche Veränderungen des Risikoprofils der Wertpapierfirma oder Unregelmäßigkeiten bei den Indikatoren herausstellen, sollten die zuständigen Behörden die Ursachen untersuchen und die Bewertung des betreffenden SREP-Elements vor dem Hintergrund der neuen Informationen gegebenenfalls überprüfen.
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60. Die zuständigen Behörden sollten die finanziellen Schlüsselindikatoren in Einklang mit der …
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Die zuständigen Behörden sollten die finanziellen Schlüsselindikatoren in Einklang mit der Häufigkeit der Berichterstattung für die Wertpapierfirma überwachen. Die Überwachung der nichtfinanziellen Indikatoren sollte jeweils an die Art und Volatilität des spezifischen nichtfinanziellen Indikators angepasst werden, aber mindestens einmal jährlich erfolgen.
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61. Die zuständigen Behörden sollten Überwachungssysteme und -muster einrichten, die eine …
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Die zuständigen Behörden sollten Überwachungssysteme und -muster einrichten, die eine Ermittlung wesentlicher Veränderungen und Unregelmäßigkeiten beim Verhalten der Indikatoren erlauben; außerdem sollten gegebenenfalls Schwellenwerte festgelegt werden. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass für alle zu überwachenden maßgeblichen Indikatoren (oder Kombinationen von Indikatoren) Unregelmäßigkeiten und wesentliche Veränderungen untersucht werden. Die zuständigen Behörden sollten daher die Ursache ermitteln und die Wesentlichkeit der potenziellen prudentiellen Auswirkungen auf die Wertpapierfirma sowie die möglichen Folgen für die Kategorisierung der Wertpapierfirma bewerten.
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62. Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte …
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Die zuständigen Behörden sollten die Gruppe der Indikatoren und die zugehörigen Schwellenwerte an die spezifischen Merkmale der einzelnen Wertpapierfirmen oder der Gruppen von Wertpapierfirmen mit ähnlichen Eigenschaften (Peer-Gruppen) anpassen. Das Indikatoren, Überwachungsmuster und Schwellenwerte umfassende Rahmenwerk sollte die Größe, die Komplexität, das Geschäftsmodell und das Risikoprofil der Wertpapierfirma widerspiegeln und sollte die geografischen Regionen, die Sektoren und die Märkte abdecken, in denen die Wertpapierfirma tätig ist.
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63. Die zuständigen Behörden sollten die zu verfolgenden Indikatoren durch die regelmäßige …
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Die zuständigen Behörden sollten die zu verfolgenden Indikatoren durch die regelmäßige Überwachung der vornehmlich aus den aufsichtlichen Meldungen stammenden Daten ermitteln und Definitionen aus einheitlichen Meldestandards verwenden.
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64. Außerdem sollten die festgelegten Indikatoren und die Ergebnisse aus der Überwachung der …
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Außerdem sollten die festgelegten Indikatoren und die Ergebnisse aus der Überwachung der Schlüsselindikatoren ebenfalls in die Bewertung von Kapital- sowie Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken für das jeweilige SREP-Element einfließen. 20
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65. Die für die Überwachung verwendeten Indikatoren sollten zumindest die folgenden …
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Die für die Überwachung verwendeten Indikatoren sollten zumindest die folgenden firmenspezifischen Indikatoren umfassen: - a. finanzielle und nichtfinanzielle Indikatoren für die Risikokategorien, die unter diese Leitlinien fallen und für die spezifische Kategorie der Wertpapierfirma gelten (siehe Titel 6 und 8);
- b. alle aus der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 abgeleiteten Quoten;
- c. gegebenenfalls Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) nach der Richtlinie 2014/59/EU;
- d. sofern verfügbar, in den eigenen Sanierungsplänen der Wertpapierfirma verwendete Indikatoren für die wirtschaftliche Erholung.
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66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …
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Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der Zulassung, die Zahl der Beschäftigten, die Zahl der Beschwerden oder andere einschlägige nichtfinanzielle Indikatoren berücksichtigen und können zusätzliche Indikatoren festlegen, wenn sie dies für notwendig erachten.
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67. Ergänzend zu den firmenspezifischen Indikatoren sollten entsprechende makroökonomische …
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Ergänzend zu den firmenspezifischen Indikatoren sollten entsprechende makroökonomische Indikatoren für die geografischen Regionen, Sektoren und Märkte, in denen die Wertpapierfirma tätig ist, verwendet werden (sofern verfügbar).
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68. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden erwägen, die regelmäßige Überwachung der …
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Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden erwägen, die regelmäßige Überwachung der finanziellen und nichtfinanziellen Schlüsselindikatoren durch die Sichtung unabhängiger Marktforschungen und Marktanalysen (sofern verfügbar) zu ergänzen. 21
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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