+66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …

66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …

Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der Zulassung, die Zahl der Beschäftigten, die Zahl der Beschwerden oder andere einschlägige nichtfinanzielle Indikatoren berücksichtigen und können zusätzliche Indikatoren festlegen, wenn sie dies für notwendig erachten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/