+66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …
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66. Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der …
Die zuständigen Behörden sollten nichtfinanzielle Indikatoren wie z. B. den Umfang der Zulassung, die Zahl der Beschäftigten, die Zahl der Beschwerden oder andere einschlägige nichtfinanzielle Indikatoren berücksichtigen und können zusätzliche Indikatoren festlegen, wenn sie dies für notwendig erachten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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