+70. Die zuständigen Behörden sollten Geschäftsmodellanalysen durchführen, um die geschäftlichen und …
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70. Die zuständigen Behörden sollten Geschäftsmodellanalysen durchführen, um die geschäftlichen und …
Die zuständigen Behörden sollten Geschäftsmodellanalysen durchführen, um die geschäftlichen und strategischen Risiken zu bewerten. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Verantwortlichkeit des Leitungsorgans der Wertpapierfirma für die Führung und Organisation des Geschäfts nicht untergraben wird oder bestimmte Geschäftsmodelle nicht priorisiert werden. Im Rahmen dieser Bewertung sollte Folgendes ermittelt werden: - a. die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells der Wertpapierfirma auf der Grundlage, ob das Modell geeignet ist, in den kommenden 12 Monaten eine akzeptable Rendite zu erwirtschaften, und
- b. die Nachhaltigkeit der Strategie der Wertpapierfirma über einen zukunftsgerichteten Zeitraum von mindestens drei Jahren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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