+74. Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen der Geschäftsmodellanalyse die folgenden Schritte …

74. Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen der Geschäftsmodellanalyse die folgenden Schritte …

Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen der Geschäftsmodellanalyse die folgenden Schritte unternehmen und dabei im Sinne der Verhältnismäßigkeit den Detaillierungsgrad der Analyse an die spezifische Situation der Wertpapierfirma, das angenommene Risiko sowie den Umfang und die Komplexität ihrer Tätigkeiten anpassen:

  • a. erste Beurteilung;
  • b. Ermittlung der Schwerpunktbereiche;
  • c. Bewertung des Geschäftsumfelds;
  • d. quantitative Analyse des aktuellen Geschäftsmodells;
  • e. qualitative Analyse des aktuellen Geschäftsmodells;
  • f. Analyse der zukunftsgerichteten Strategie (einschließlich geplanter Änderungen des Geschäftsmodells);
  • g. Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells in den kommenden 12 Monaten;
  • h. Bewertung der Nachhaltigkeit der Strategie;
  • i. Ermittlung der wesentlichen Anfälligkeiten, denen die Wertpapierfirma aufgrund des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann, und
  • j. Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/