+78. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum …

78. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum …

Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum Zeitpunkt der Bewertung sowie deren Veränderung im zeitlichen Verlauf betrachten. Zu diesen Messgrößen zählen beispielsweise:

  • a. Beitrag zu den Gesamteinnahmen/Gesamtkosten;
  • b. Anteil der Vermögenswerte;
  • c. Beitrag zu den Eigenmittelanforderungen und
  • d. Marktposition.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/