+78. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum …
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78. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum …
Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden eine Reihe maßgeblicher Messgrößen zum Zeitpunkt der Bewertung sowie deren Veränderung im zeitlichen Verlauf betrachten. Zu diesen Messgrößen zählen beispielsweise: - a. Beitrag zu den Gesamteinnahmen/Gesamtkosten;
- b. Anteil der Vermögenswerte;
- c. Beitrag zu den Eigenmittelanforderungen und
- d. Marktposition.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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