+89. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 und 4.5 beschriebenen Analysen sollten die …
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89. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 und 4.5 beschriebenen Analysen sollten die …
Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 und 4.5 beschriebenen Analysen sollten die zuständigen Behörden die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells der Wertpapierfirma danach beurteilen (oder ihre entsprechende Beurteilung aktualisieren), ob das Modell geeignet ist, eine akzeptable Rendite in den kommenden 12 Monate zu erwirtschaften. Hierbei sollten die quantitative Leistungsfähigkeit, die wichtigsten Erfolgstreiber und die Abhängigkeiten des Geschäftsmodells sowie das Geschäftsumfeld bewertet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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