+128. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob Wertpapierfirmen, die die in Anhang I Abschnitt …
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128. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob Wertpapierfirmen, die die in Anhang I Abschnitt …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob Wertpapierfirmen, die die in Anhang I Abschnitt A Nummer 3 oder 6 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Tätigkeiten ausüben, eine eingehendere Prüfung anhand von Stresstests oder Sensitivitätsanalysen vornehmen. Umfang und Komplexität der Prüfung sollten der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirmen entsprechen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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