+5.8 Informations- und Kommunikationstechnologien
---+137. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über solide, wirksame und …
---+138. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die Wertpapierfirma in der Lage …
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5.8 Informations- und Kommunikationstechnologien
5.8 Informations- und Kommunikationstechnologien
1. Übersicht
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Regulierung |
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137. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über solide, wirksame und …
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Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über solide, wirksame und zuverlässige Informationssysteme verfügt und ob ihren internen Kontrollfunktionen geeignete IT-Systeme und IT-Support zur Verfügung stehen, über die sie auf die internen und externen Informationen zugreifen können, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
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138. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die Wertpapierfirma in der Lage …
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Insbesondere sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die Wertpapierfirma in der Lage ist, die Sicherheit ihres Netzwerks und ihrer Informationssysteme zu gewährleisten, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Prozesse, Daten und Vermögenswerte sicherzustellen.
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139. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Informationssysteme das Geschäft und das …
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Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Informationssysteme das Geschäft und das Risikomanagement der Wertpapierfirma wirksam unterstützen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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