+145. Die zuständigen Behörden sollten die Kapitalrisiken, die als wesentlich für die …

145. Die zuständigen Behörden sollten die Kapitalrisiken, die als wesentlich für die …

Die zuständigen Behörden sollten die Kapitalrisiken, die als wesentlich für die Wertpapierfirma identifiziert wurden, bewerten und einstufen. Um den Umfang der Bewertung des Kapitalrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden zunächst die entsprechenden Risikoquellen ermitteln, denen die Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann. Dazu sollten die zuständigen Behörden die aus der Bewertung anderer SREP-Elemente, aus dem Vergleich der Stellung der Wertpapierfirma mit der anderer Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe sowie aus anderen Aufsichtstätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse nutzen. Die Bewertung der Kapitalrisiken sollte verhältnismäßig sein, d. h., der Detaillierungsgrad der Analyse sollte der Art, der Größe und der Komplexität der Wertpapierfirma angemessen sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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