+160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …

160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …

Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden auf die im Rahmen von Titel 4 durchgeführte Analyse (Geschäftsmodellanalyse) stützen und gegebenenfalls die folgenden Informationen berücksichtigen:

  • a. Rechtsform der Wertpapierfirma und die damit verbundenen anwendbaren Insolvenzvoraussetzungen;
  • b. Geschäftsmodell der Wertpapierfirma und damit verbundene Anfälligkeiten;
  • c. wichtige Umsatz- und Kostentreiber der Wertpapierfirma;
  • d. wichtige Mittelzuflüsse und -abflüsse;
  • e. wichtige interne oder ausgelagerte operative Instrumente und Verfahren (wesentliche IT-Systeme) und
  • f. wichtige Geschäftstätigkeiten, insbesondere solche, die sich möglicherweise schwer abwickeln lassen oder enge interne oder externe Verflechtungen aufweisen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/