+160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …
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160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …
Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden auf die im Rahmen von Titel 4 durchgeführte Analyse (Geschäftsmodellanalyse) stützen und gegebenenfalls die folgenden Informationen berücksichtigen: - a. Rechtsform der Wertpapierfirma und die damit verbundenen anwendbaren Insolvenzvoraussetzungen;
- b. Geschäftsmodell der Wertpapierfirma und damit verbundene Anfälligkeiten;
- c. wichtige Umsatz- und Kostentreiber der Wertpapierfirma;
- d. wichtige Mittelzuflüsse und -abflüsse;
- e. wichtige interne oder ausgelagerte operative Instrumente und Verfahren (wesentliche IT-Systeme) und
- f. wichtige Geschäftstätigkeiten, insbesondere solche, die sich möglicherweise schwer abwickeln lassen oder enge interne oder externe Verflechtungen aufweisen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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