+6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma
---+158. Die zuständigen Behörden sollten das Verfahren zur geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma …
---+159. Für die Abwicklung einer Wertpapierfirma sind zahlreiche Szenarien denkbar. Die zuständigen …
---+160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …
---+161. Wenn ein Sanierungsplan verfügbar ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die …
---+162. Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung …
---+163. Um den benötigten Zeitraum für eine geordnete Abwicklung zu bestimmen, sollten die zuständigen …
---+164. Die zuständigen Behörden sollten ermitteln, welche Interessenträger im Rahmen der analysierten …
---+165. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der …
---+166. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Märkte auswirkt …
---+167. Auf der Grundlage der Analyse der Organisationsstruktur und des Betriebsmodells der …

6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma

6.2 Bewertung der geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
158. Die zuständigen Behörden sollten das Verfahren zur geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma …

Die zuständigen Behörden sollten das Verfahren zur geordneten Abwicklung der Wertpapierfirma anhand plausibler Szenarien, die das Geschäftsmodell und die Strategie der Wertpapierfirma widerspiegeln, ermitteln und bewerten. Der Detaillierungsgrad einer solchen Bewertung, einschließlich der Anzahl der betrachteten Szenarien, sollte unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells, des Umfangs und der Komplexität der von der Wertpapierfirma ausgeübten Tätigkeiten festgelegt werden. Die Bewertung sollte mindestens folgende Elemente umfassen:

  • a. Ermittlung von Abwicklungsszenarien;

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  • b. Ermittlung eines realistischen Zeitrahmens für die Abwicklung der Wertpapierfirmen;
  • c. Bewertung der Auswirkungen einer Abwicklung der Wertpapierfirma auf deren Kunden, Gegenparteien und Märkte sowie auf die Wertpapierfirma selbst.

6.2.1 Ermittlung von Abwicklungsszenarien

159. Für die Abwicklung einer Wertpapierfirma sind zahlreiche Szenarien denkbar. Die zuständigen …

Für die Abwicklung einer Wertpapierfirma sind zahlreiche Szenarien denkbar. Die zuständigen Behörden sollten sich bei ihrer Analyse auf ein oder mehrere Szenarien konzentrieren, in denen die Wertpapierfirma nicht mehr tragfähig und gezwungen ist, ihre Geschäfte abzuwickeln. Beispielsweise können die zuständigen Behörden die folgenden typischen Szenarien in Betracht ziehen:

  • a. erhebliche finanzielle Verluste aufgrund starker Marktschwankungen und
  • b. Verlust kritischer Infrastrukturen, die sich nicht zeitnah ersetzen lassen.
160. Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden …

Um angemessene Szenarien gemäß Absatz 159 einzurichten, sollten sich die zuständigen Behörden auf die im Rahmen von Titel 4 durchgeführte Analyse (Geschäftsmodellanalyse) stützen und gegebenenfalls die folgenden Informationen berücksichtigen:

  • a. Rechtsform der Wertpapierfirma und die damit verbundenen anwendbaren Insolvenzvoraussetzungen;
  • b. Geschäftsmodell der Wertpapierfirma und damit verbundene Anfälligkeiten;
  • c. wichtige Umsatz- und Kostentreiber der Wertpapierfirma;
  • d. wichtige Mittelzuflüsse und -abflüsse;
  • e. wichtige interne oder ausgelagerte operative Instrumente und Verfahren (wesentliche IT-Systeme) und
  • f. wichtige Geschäftstätigkeiten, insbesondere solche, die sich möglicherweise schwer abwickeln lassen oder enge interne oder externe Verflechtungen aufweisen.
161. Wenn ein Sanierungsplan verfügbar ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die …

Wenn ein Sanierungsplan verfügbar ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die Szenarien des Sanierungsplans heranziehen und ein höheres Stressniveau annehmen, das zu einer Abwicklung führt (d. h. zu Situationen, in denen keine Sanierungsoptionen mehr zur Verfügung stehen).

6.2.2 Ermittlung eines realistischen Zeitrahmens für die Abwicklung

162. Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung …

Die zuständigen Behörden sollten einen angemessenen Zeitrahmen für eine geordnete Abwicklung der Wertpapierfirma festlegen. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob für eine geordnete Abwicklung der Geschäfte von Wertpapierfirmen ein Zeitraum von mehr als drei Monaten erforderlich wäre.

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163. Um den benötigten Zeitraum für eine geordnete Abwicklung zu bestimmen, sollten die zuständigen …

Um den benötigten Zeitraum für eine geordnete Abwicklung zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden die in den Absätzen 165 bis 167 beschriebenen Aspekte berücksichtigen, die sich auf die Dauer der Abwicklung auswirken können. Die zuständigen Behörden können sich auch daran orientieren, welcher Zeitraum für frühere geordnete Abwicklungen von Wertpapierfirmen mit ähnlichen Merkmalen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchschnittlich benötigt wurde.

6.2.3 Bewertung der Auswirkungen einer Abwicklung auf Kunden, Gegenparteien und Märkte

164. Die zuständigen Behörden sollten ermitteln, welche Interessenträger im Rahmen der analysierten …

Die zuständigen Behörden sollten ermitteln, welche Interessenträger im Rahmen der analysierten Szenarien von der Abwicklung der Wertpapierfirma betroffen sein könnten. Bei ihrer Folgenabschätzung sollten die zuständigen Behörden mindestens die Hauptkunden der Wertpapierfirma, andere Gegenparteien und Märkte berücksichtigen.

165. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Kunden der Wertpapierfirma auswirkt. Diese Bewertung sollte mindestens die folgenden Aspekte umfassen, soweit die einschlägigen Informationen verfügbar sind:

  • a. die Fähigkeit der Wertpapierfirmen, ein ausstehendes Geschäft zu beenden und die Folgen einer solchen Beendigung für die Kunden und die Wertpapierfirma selbst zu bewältigen (d. h. ob die Wertpapierfirma von Kündigungsstrafen oder Anwaltsgebühren betroffen sein wird);
  • b. bei unkündbaren Verträgen die Fähigkeit der Wertpapierfirma, alle Verträge einem anderen Finanzinstitut zu übergeben, einschließlich der anfallenden Kosten; und
  • c. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, in Einklang mit den Vorschriften, die mit der Richtlinie 2014/65/EU eingeführt wurden, rechtzeitig die gehaltenen Kundengelder und die von der Wertpapierfirma verwahrten Vermögenswerte zurückzugeben.
166. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Märkte auswirkt …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, wie sich eine Abwicklung auf die Märkte auswirkt, auf denen die Wertpapierfirma tätig ist. Dabei sollten sie den Fokus auf die folgenden Situationen legen:

  • a. Ein hoher Anteil der Geschäfte der Wertpapierfirma wird auf einem oder mehreren spezifischen Märkten ausgeübt; und
  • b. die Wertpapierfirma ist ein wichtiger Anbieter auf einem spezifischen Markt.

6.2.4 Bewertung der Auswirkungen einer Abwicklung auf die Wertpapierfirma

167. Auf der Grundlage der Analyse der Organisationsstruktur und des Betriebsmodells der …

Auf der Grundlage der Analyse der Organisationsstruktur und des Betriebsmodells der Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden ermitteln, welchen Hauptrisiken die Wertpapierfirma im Falle einer Abwicklung ausgesetzt ist. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Aspekte berücksichtigen, soweit sie für die Wertpapierfirma relevant sind und die Informationen verfügbar sind:

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  • a. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, ihre Betriebskosten zu decken, einschließlich der Kosten für die Aufrechterhaltung ihrer wichtigsten internen oder ausgelagerten Prozesse und IT-Systeme, sodass sie weiterhin auf einem Niveau arbeiten kann, das eine geordnete Abwicklung ermöglicht;
  • b. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, ihr Anlagevermögen rechtzeitig zu veräußern und damit verbundene Verluste aufzufangen;
  • c. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, ihr Personal unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften insbesondere im Falle grenzüberschreitender Unternehmen der Wertpapierfirma zu verwalten bzw. Mitarbeiter zu entlassen, und ihre Fähigkeit, die damit möglicherweise verbundenen Kosten (unter besonderer Berücksichtigung potenzieller Abfindungszahlungen) zu bewältigen;
  • d. die Fähigkeit der Wertpapierfirma, für die Abwicklung wichtige Mitarbeiter zu halten, und die damit möglicherweise verbundenen Kosten zu bewältigen und
  • e. sonstige operative Kosten oder Risiken, die im Zuge der Abwicklung entstehen könnten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/