+187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …

187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …

Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art ergibt, bewerten: für Positionen, die nicht clearingpflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des Nettopositionsrisikos), und für Positionen, die clearing- oder einschusspflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des geleisteten Einschusses).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/