+187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
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187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art ergibt, bewerten: für Positionen, die nicht clearingpflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des Nettopositionsrisikos), und für Positionen, die clearing- oder einschusspflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des geleisteten Einschusses).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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