+6.4 Bewertung des Marktrisikos
---+187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
---+188. Bei der Bewertung des Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …
---+189. Mithilfe der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
---+190. Um den Umfang der Bewertung des Marktrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
---+191. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Marktaktivitäten …
---+192. Im Rahmen ihrer Erstbewertung sollten die zuständigen Behörden zudem wesentliche Veränderungen …
---+193. Die zuständigen Behörden sollten die Art der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma …
---+194. Die Marktrisikopositionen sollten entsprechend ihrer Größe, ihrer Komplexität und ihrem …
---+195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …
---+196. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden notleidende und/oder illiquide Positionen …
---+197. Für Wertpapierfirmen, die interne Ansätze zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen …
---+198. Sofern angebracht, sollten die zuständigen Behörden auch die internen Risikomessgrößen der …
---+199. Bei der Analyse des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden zeitpunktbezogene …
---+200. Die zuständigen Behörden sollten die historische Rentabilität, einschließlich der …
---+201. Im Rahmen der Bewertung der Rentabilität sollte den während der Untersuchung der …
---+202. Bezüglich Anlageklassen und/oder Risikopositionen, die außergewöhnliche Gewinne oder Verluste …
---+203. Die zuständigen Behörden sollten die Höhe des Marktkonzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
---+204. Bei der Bewertung möglicher Konzentrationen sollten die zuständigen Behörden vor allem …
---+205. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen der Wertpapierfirma für die vorsichtige Bewertung …
---+206. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob bei der Bewertung der Handelsbuchpositionen der …
---+207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …
---+208. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für …
---+209. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen …
---+210. Um ein umfassendes Verständnis des Marktrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen, sollten …
---+211. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
---+212. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …

6.4 Bewertung des Marktrisikos

6.4.1 Allgemeine Erwägungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
187. Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …

Die zuständigen Behörden sollten das Marktrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art ergibt, bewerten: für Positionen, die nicht clearingpflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des Nettopositionsrisikos), und für Positionen, die clearing- oder einschusspflichtig sind (d. h. Berechnung der Risikopositionen auf der Grundlage des geleisteten Einschusses).

188. Bei der Bewertung des Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …

Bei der Bewertung des Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirma berücksichtigen.

6.4.2 Bewertung des inhärenten Marktrisikos

189. Mithilfe der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden die …

Mithilfe der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden die wichtigsten Treiber des Marktrisikos der Wertpapierfirma bestimmen und das Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma beurteilen. Die Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollte im Wesentlichen die folgenden Schritte umfassen:

  • a. erste Beurteilung;
  • b. Bewertung der Art und Zusammensetzung der Positionen der Wertpapierfirma, die Marktrisiken ausgesetzt sind;
  • c. Bewertung der Rentabilität;
  • d. Bewertung des Marktkonzentrationsrisikos;
  • e. Bewertung des Rahmens für die vorsichtige Bewertung von Handelsbuchpositionen und
  • f. Bewertung des Modellrisikos (in Bezug auf für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendete Modelle).

Erste Beurteilung

190. Um den Umfang der Bewertung des Marktrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …

Um den Umfang der Bewertung des Marktrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden zunächst die entsprechenden Risikoquellen ermitteln, denen die Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann. 65

191. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Marktaktivitäten …

Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden:

  • a. die Marktaktivitäten, Geschäftsfelder und Produkte der Wertpapierfirma;
  • b. die Hauptstrategie für das Marktrisikoportfolio im Handelsbuch und die Risikobereitschaft bei Marktaktivitäten;
  • c. das relative Gewicht von Handelsbuchpositionen in Bezug auf den Gesamtwert der Aktiva, Veränderungen im zeitlichen Verlauf und die Strategie der Wertpapierfirma in Bezug auf diese Positionen (sofern vorhanden);
  • d. das relative Gewicht der Nettogewinne aus Marktpositionen in Bezug auf die gesamten betrieblichen Erträge und
  • e. die Eigenmittelanforderung für das Marktrisiko im Vergleich zum Gesamtbetrag der Eigenmittelanforderung, einschließlich gegebenenfalls der historischen Veränderung dieses Werts und der Prognosen.
192. Im Rahmen ihrer Erstbewertung sollten die zuständigen Behörden zudem wesentliche Veränderungen …

Im Rahmen ihrer Erstbewertung sollten die zuständigen Behörden zudem wesentliche Veränderungen der Marktaktivitäten der Wertpapierfirma berücksichtigen und dabei den Schwerpunkt auf potenzielle Veränderungen des gesamten Marktrisikoengagements legen. Insbesondere kann Folgendes bewertet werden:

  • a. wesentliche Veränderungen der auf das Marktrisiko bezogenen Strategien, Richtlinien und Limits;
  • b. die potenziellen Auswirkungen dieser Veränderungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma und
  • c. Haupttrends auf den Finanzmärkten.

Art und Zusammensetzung der Marktrisikoaktivitäten der Wertpapierfirma

193. Die zuständigen Behörden sollten die Art der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma …

Die zuständigen Behörden sollten die Art der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma analysieren, um spezielle Risikopositionen und zugehörige Marktrisikofaktoren und -treiber (einschließlich Wechselkursen, Zinssätzen oder Kreditspreads) zu ermitteln, die einer eingehenderen Bewertung bedürfen.

194. Die Marktrisikopositionen sollten entsprechend ihrer Größe, ihrer Komplexität und ihrem …

Die Marktrisikopositionen sollten entsprechend ihrer Größe, ihrer Komplexität und ihrem Risikoniveau nach Anlageklassen und/oder Finanzinstrumenten analysiert werden. Für die bedeutendsten Risikopositionen sollten die zuständigen Behörden die zugehörigen Risikofaktoren und Risikotreiber bewerten.

195. Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden …

Im Rahmen der Analyse der Marktrisikoaktivitäten sollte auch die Komplexität der betreffenden Finanzprodukte (z. B. nach dem Mark-to-Model-Ansatz bewertete Produkte) und der spezifischen Marktoperationen (z. B. Hochfrequenzhandel) einbezogen werden. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • a. Wenn die Wertpapierfirma Derivatpositionen hält, sollten die zuständigen Behörden sowohl den Marktwert als auch den Nominalwert bewerten.

66

  • b. Wenn die Wertpapierfirma am Handel mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) beteiligt ist, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls das Gewicht dieser Transaktionen im gesamten Derivateportfolio und die Aufschlüsselung des OTC-Portfolios nach Vertragsarten (Swap, Terminposition) und zugrunde liegenden Finanzinstrumenten bewerten (das mit diesen Produkten verbundene Gegenparteiausfallrisiko wird unter der Firmenrisikomethodik behandelt).
  • c. Wenn die Wertpapierfirma Sicherungsstrategien umgesetzt hat, sollten die zuständigen Behörden das verbleibende Marktrisiko nach der Umsetzung dieser Strategien bewerten.
196. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden notleidende und/oder illiquide Positionen …

Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden notleidende und/oder illiquide Positionen bewerten und ihre Auswirkungen auf die Rentabilität der Wertpapierfirma beurteilen.

197. Für Wertpapierfirmen, die interne Ansätze zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen …

Für Wertpapierfirmen, die interne Ansätze zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen verwenden, sollten die zuständigen Behörden zur Ermittlung spezieller Risikobereiche und der zugehörigen Risikotreiber auch die folgenden Indikatoren berücksichtigen:

  • a. Aufteilung der auf das Marktrisiko bezogenen Eigenmittelanforderungen zwischen Risikopotenzial (Value at Risk, VaR), Risikopotenzial unter Stressbedingungen (Stressed Value at Risk, sVaR), zusätzlichen Risiken (Incremental Risk Charge, IRC) und dem Risikopotenzial für das Korrelationshandelsportfolio (Correlation Trading Portfolio, CTP);
  • b. nach Risikofaktoren aufgeschlüsselter VaR;
  • c. Veränderung des VaR und sVAR (mögliche Indikatoren sind tägliche oder wöchentliche Veränderung, Quartalsdurchschnitt und Ergebnisse von Rückvergleichen);
  • d. auf VaR und sVaR angewandte Multiplikationsfaktoren.
198. Sofern angebracht, sollten die zuständigen Behörden auch die internen Risikomessgrößen der …

Sofern angebracht, sollten die zuständigen Behörden auch die internen Risikomessgrößen der Wertpapierfirmen berücksichtigen. Hierzu könnten der Expected Shortfall, der nicht zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwendete interne VaR oder Sensitivitäten des Marktrisikos gegenüber verschiedenen Risikofaktoren und potenziellen Verlusten zählen.

199. Bei der Analyse des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden zeitpunktbezogene …

Bei der Analyse des inhärenten Marktrisikos sollten die zuständigen Behörden zeitpunktbezogene Zahlen und Trends sowohl aggregiert als auch nach Portfolio überprüfen. Sofern möglich, sollten im Rahmen dieser Analyse die Zahlen der Wertpapierfirma mit denen anderer Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe und mit den entsprechenden makroökonomischen Indikatoren verglichen werden.

67 Rentabilitätsanalyse

200. Die zuständigen Behörden sollten die historische Rentabilität, einschließlich der …

Die zuständigen Behörden sollten die historische Rentabilität, einschließlich der Gewinnvolatilität, der Marktaktivitäten analysieren, um das Marktrisikoprofil der Wertpapierfirma besser zu verstehen. Diese Analyse kann auf Portfolioebene sowie aufgeschlüsselt nach Geschäftsfeldern, Handelsabteilungen oder Anlageklassen durchgeführt werden (sie ist auch als Bestandteil einer eingehenderen Bewertung im Rahmen der Geschäftsmodellanalyse möglich).

201. Im Rahmen der Bewertung der Rentabilität sollte den während der Untersuchung der …

Im Rahmen der Bewertung der Rentabilität sollte den während der Untersuchung der Marktrisikoaktivitäten ermittelten Hauptrisikobereichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Hierbei sollte einerseits zwischen Handelserträgen und Nichthandelserträgen (wie Provisionen und Kundengebühren) und andererseits zwischen realisierten und nicht realisierten Gewinnen/Verlusten unterschieden werden.

202. Bezüglich Anlageklassen und/oder Risikopositionen, die außergewöhnliche Gewinne oder Verluste …

Bezüglich Anlageklassen und/oder Risikopositionen, die außergewöhnliche Gewinne oder Verluste generieren, sollten die zuständigen Behörden die Rentabilität im Vergleich zu dem von der Wertpapierfirma angenommenen Risikoniveau (einschließlich VaR/Nettogewinnen aus Kapitalanlagen und aus zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten) bewerten, um mögliche Unstimmigkeiten zu ermitteln und zu analysieren. Wenn möglich, sollten die Zahlen der Wertpapierfirma mit den historischen Ergebnissen der Wertpapierfirma und mit denen anderer Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe verglichen werden.

Marktkonzentrationsrisiko

203. Die zuständigen Behörden sollten die Höhe des Marktkonzentrationsrisikos beurteilen, dem die …

Die zuständigen Behörden sollten die Höhe des Marktkonzentrationsrisikos beurteilen, dem die Wertpapierfirma ausgesetzt ist, weil Risikopositionen von einem einzigen oder von mehreren korrelierten Risikofaktoren betroffen sind

204. Bei der Bewertung möglicher Konzentrationen sollten die zuständigen Behörden vor allem …

Bei der Bewertung möglicher Konzentrationen sollten die zuständigen Behörden vor allem Konzentrationen von komplexen Produkten (insbesondere strukturierten Produkten), illiquiden Produkten (einschließlich Collateralised Debt Obligations, CDO) oder nach dem Mark-to-Model-Ansatz bewerteten Produkten berücksichtigen.

68 Vorsichtige Bewertung der Handelsbuchpositionen

205. Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen der Wertpapierfirma für die vorsichtige Bewertung …

Die zuständigen Behörden sollten den Rahmen der Wertpapierfirma für die vorsichtige Bewertung beurteilen, da ein fehlerhaftes Bewertungsverfahren zu Fehlern in der Berechnung des Veräußerungswerts von Finanzinstrumenten führen kann, die zu einer Unterbewertung der potenziellen Verluste der Wertpapierfirma führen können. Bei der Durchführung dieser Analyse sollten die zuständigen Behörden besonderes Augenmerk auf die Berechnung der Rücklagen (insbesondere zum beizulegenden Zeitwert angesetzte Rücklagen, Modellreserven) und deren mögliche Auswirkungen auf die Eigenkapitalposition der Wertpapierfirma legen.

206. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob bei der Bewertung der Handelsbuchpositionen der …

Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob bei der Bewertung der Handelsbuchpositionen der Wertpapierfirma ein vorsichtiger Wert angesetzt wird, der angesichts des dynamischen Charakters der Handelsbuchpositionen ein angemessenes Maß an Sicherheit bietet. Der in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/101 der Kommission18 genannte Sicherheitsgrad sollte berücksichtigt werden, um ein für diesen Zweck angemessenes Maß an Sicherheit zu erreichen.

207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik der vorsichtigen Bewertung verfügen und ob sie die folgenden Bewertungsanpassungen berücksichtigen:

  • a. noch nicht eingenommene Kreditspreads;
  • b. Glattstellungskosten;
  • c. operationelle Risiken;
  • d. Marktpreisunsicherheit;
  • e. vorzeitige Vertragsbeendigung;
  • f. Investitions- und Finanzierungskosten;
  • g. künftige Verwaltungskosten und
  • h. gegebenenfalls Modellrisiko.
208. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob

  • a. die Regelungen, Verfahren und Mechanismen für die Governance in Bezug auf Bewertungsanpassungen ausreichend solide sind, insbesondere im Hinblick auf weniger liquide Positionen, und mit der Strategie der Wertpapierfirma in Einklang stehen;
  • b. die IT-Systeme und -Prozesse im Zusammenhang mit dem Bewertungsrahmen robust sind;

18 Delegierte Verordnung (EU) 2016/101 der Kommission vom 26. Oktober 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die vorsichtige Bewertung nach Artikel 105 Absatz 14 (ABl. L 021 vom 28.1.2016, S. 54). 69

  • c. die Angemessenheit der von den Wertpapierfirmen vorgenommenen Anpassungen regelmäßig überprüft wird.

Modellrisiko

209. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die verwendeten aufsichtsrechtlich genehmigten internen Modelle bewerten, insbesondere den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB-Ansatz), die IRC, die für die Zwecke der Kreditrisikominderung verwendeten Modelle, VaR und sVaR.

6.4.3 Bewertung des Risikomanagements und der Kontrollen in Bezug auf das Marktrisiko

210. Um ein umfassendes Verständnis des Marktrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen, sollten …

Um ein umfassendes Verständnis des Marktrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen, sollten die zuständigen Behörden den Rahmen für die interne Governance und das Risikomanagement überprüfen, der den Marktaktivitäten der Wertpapierfirma zugrunde liegt. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung von Umfang, Art und Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirma die nachstehenden Elemente bewerten:

  • a. Die Wertpapierfirma verfügt über eine solide, klar formulierte und dokumentierte Marktrisikostrategie, die von ihrem Leitungsorgan genehmigt wurde.
  • b. Die Marktrisikostrategie der Wertpapierfirma spiegelt die Marktrisikobereitschaft der Wertpapierfirma korrekt wider und steht mit der allgemeinen Risikobereitschaft in Einklang.
  • c. Die Wertpapierfirma verfügt über einen angemessenen organisatorischen Rahmen für die Steuerung, Messung, Überwachung und Kontrolle des Marktrisikos und hält zu diesem Zweck (qualitativ und quantitativ) ausreichende personelle und technische Ressourcen vor.
  • d. Die Wertpapierfirma verfügt über klar definierte Richtlinien und Verfahren für die Ermittlung, Steuerung, Messung und Kontrolle der Marktrisiken, einschließlich vom Leitungsorgan genehmigter Limits für die Risikobereitschaft.
  • e. Die Wertpapierfirma verfügt über einen angemessenen Rahmen für die Ermittlung, Erfassung und Messung von Marktrisiken, der in Einklang mit der Größe und Komplexität der Wertpapierfirma steht und die relevanten Anforderungen der einschlägigen EU- und nationalen Durchführungsvorschriften erfüllt.
  • f. Die Wertpapierfirma verfügt über einen stabilen und umfassenden Kontrollrahmen sowie solide Sicherheitsvorkehrungen, um das Marktrisiko

70 in Einklang mit ihrer Marktrisikomanagementstrategie und Marktrisikobereitschaft zu mindern.

6.4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung

211. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …

Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das Marktrisiko der Wertpapierfirma beurteilen. Diese Beurteilung sollte in einer Zusammenfassung der Ergebnisse wiedergegeben werden, die durch einen Risiko-Score auf der Grundlage der in Tabelle 6 angeführten Erwägungen ergänzt wird. Wenn sich die zuständigen Behörden aufgrund der Wesentlichkeit bestimmter Risikofaktoren dafür entscheiden, diese Faktoren individuell zu bewerten und einzustufen, sollten die Vorgaben in dieser Tabelle, soweit möglich, analog angewandt werden.

212. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …

Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und die Treiber hinter dem Marktrisiko verstehen.

Tabelle 6. Aufsichtliche Erwägungen für die Vergabe eines Scores für das Marktrisiko

Risiko- Aufsichtliche Score BeurteilungErwägungen Erwägungen in Bezug auf das inhärente Risiko Risikomanagementsin Bezug auf die Angemessenheit des und der Kontrollen
Angesichts der • Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts des • Risikomanagements 1 und der Kontrollen liegt ein geringes Risiko einer • wesentlichen prudentiellen • Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor.Art und Zusammensetzung der • Risikopositionen beinhalten kein wesentliches/ein sehr geringes Marktrisiko. Die einem Marktrisiko ausgesetzten Positionen der Wertpapierfirma sind nicht • komplex. Die Marktrisikokonzentration ist nicht wesentlich/sehr gering. Die Rendite aus den Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma unterliegt keiner Volatilität.Die Marktrisikopolitik und - strategie der Wertpapierfirma stehen in Einklang mit ihrer allgemeinen Strategie und Risikobereitschaft. Der organisatorische Rahmen für das Marktrisiko ist solide, legt eine eindeutige Aufgabenverteilung fest und gewährleistet eine klare Trennung zwischen den Aufgaben von Risikoträgern und den
Angesichts • der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts • 2 des Risikomanagements und der Kontrollen besteht ein • mittleres bis geringes Risiko einer wesentlichenArt und Zusammensetzung der Marktrisikopositionen beinhalten ein geringes bis mittleres Risiko. Die Komplexität der • Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma liegt im geringen bis mittleren Bereich. Die Marktrisikokonzentration liegt im niedrigen bis mittleren • Bereich.Aufgaben der Management- und Kontrollfunktionen. Die Systeme für die Messung, Überwachung und Meldung von Marktrisiken sind angemessen. Die internen Limits und der Kontrollrahmen für 71
prudentiellen • Auswirkung auf die Wertpapierfirma.Die Rendite aus den Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma unterliegt einer geringen bis mittleren Volatilität.Marktrisiken sind solide und stehen in Einklang mit der Risikomanagementstrategie und der Risikobereitschaft der Wertpapierfirma.
Angesichts • der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts • des Risikomanagements 3 und der Kontrollen besteht ein • mittleres bis hohes Risiko einer wesentlichen • prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma.Art und Zusammensetzung der • Marktrisikopositionen beinhalten ein mittleres bis hohes Risiko. Die Komplexität der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma liegt im mittleren bis hohen Bereich. • Die Marktrisikokonzentration liegt im mittleren bis hohen Bereich. Die Rendite aus den Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma unterliegt einer mittleren bis hohen Volatilität.Die Marktrisikopolitik und - strategie der Wertpapierfirma werden ihrer allgemeinen Strategie und Risikobereitschaft nicht gerecht. Der organisatorische Rahmen für das Marktrisiko legt keine eindeutige Aufgabenverteilung fest und gewährleistet keine klare Trennung zwischen den Aufgaben von Risikoträgern und den Aufgaben der
•Art und Zusammensetzung der Marktrisikopositionen beinhaltenManagement- und Kontrollfunktionen.
Angesichts der Höhe des • inhärenten Risikos sowie angesichts des • Risikomanagements 4 und der Kontrollen liegt ein hohes • Risiko einerein hohes Risiko. • Die Komplexität der Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma ist hoch. Die Marktrisikokonzentration ist hoch. Die Rendite aus den Marktrisikopositionen der Wertpapierfirma unterliegt einerDie Systeme für die Messung, Überwachung und Meldung von Marktrisiken sind nicht ausreichend oder nicht hinreichend kohärent, einige Risiken werden nicht ordnungsgemäß überwacht oder gemeldet.
wesentlichen prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor.hohen Volatilität. •Die internen Limits und der Kontrollrahmen für Marktrisiken stehen nicht in Einklang mit der Risikomanagementstrategie oder der Risikobereitschaft der Wertpapierfirma.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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