+207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …
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207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik der vorsichtigen Bewertung verfügen und ob sie die folgenden Bewertungsanpassungen berücksichtigen: - a. noch nicht eingenommene Kreditspreads;
- b. Glattstellungskosten;
- c. operationelle Risiken;
- d. Marktpreisunsicherheit;
- e. vorzeitige Vertragsbeendigung;
- f. Investitions- und Finanzierungskosten;
- g. künftige Verwaltungskosten und
- h. gegebenenfalls Modellrisiko.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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