+207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …

207. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirmen über eine solide Methodik der vorsichtigen Bewertung verfügen und ob sie die folgenden Bewertungsanpassungen berücksichtigen:

  • a. noch nicht eingenommene Kreditspreads;
  • b. Glattstellungskosten;
  • c. operationelle Risiken;
  • d. Marktpreisunsicherheit;
  • e. vorzeitige Vertragsbeendigung;
  • f. Investitions- und Finanzierungskosten;
  • g. künftige Verwaltungskosten und
  • h. gegebenenfalls Modellrisiko.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/