+221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …
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221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …
Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem Handel für eigene Rechnung beurteilen. Dieses Risiko kann auf System- oder menschliche Fehler zurückzuführen sein, die der Komplexität von Prozessen, Verfahren und IT-Systemen (einschließlich des Einsatzes neuer Technologien) geschuldet sind, soweit diese zu Fehlern, Verzögerungen, Fehlspezifikationen oder Sicherheitsverstößen führen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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