+221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …

221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …

Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem Handel für eigene Rechnung beurteilen. Dieses Risiko kann auf System- oder menschliche Fehler zurückzuführen sein, die der Komplexität von Prozessen, Verfahren und IT-Systemen (einschließlich des Einsatzes neuer Technologien) geschuldet sind, soweit diese zu Fehlern, Verzögerungen, Fehlspezifikationen oder Sicherheitsverstößen führen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/