+6.5 Bewertung des Firmenrisikos
---+213. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen …
---+214. Bei der Bewertung des Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …
---+215. Mittels der Bewertung des inhärenten Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
---+216. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …
---+217. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …
---+218. Um den Umfang der Bewertung des Firmenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
---+219. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. das Geschäftsmodell und die …
---+220. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
---+221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …
---+222. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+223. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
---+224. Bei dieser Bewertung sollten verschiedene Kategorien des Konzentrationsrisikos untersucht …
---+225. Die zuständigen Behörden sollten versteckten Quellen des Konzentrationsrisikos besondere …
---+226. Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus …
---+227. Die zuständigen Behörden sollten das Gegenparteiausfallrisiko, dem Wertpapierfirmen aus …
---+228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …
---+229. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
---+230. Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren …
---+231. Ein Kreditrisiko kann sich aus der Gewährung von Darlehen ergeben, die Kunden Transaktionen …
---+232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …
---+233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …
---+234. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+235. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
---+236. Die zuständigen Behörden sollten die Art der von der Wertpapierfirma gehaltenen …
---+237. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
---+238. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden das Risiko betrachten, das sich aus einer …
---+239. Um ein vollständiges Bild des Firmenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erhalten, sollten die …
---+240. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
---+241. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …
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6.5 Bewertung des Firmenrisikos
6.5.1 Allgemeine Erwägungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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213. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen …
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Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen Risikofaktoren ergibt, wie z. B. aus operationellen Risiken aus dem täglichen Handelsstrom (DTF), dem Konzentrationsrisiko aufgrund von Großkrediten (CON) und dem 72 Risiko des Ausfalls von Handelsgegenparteien (TCD). Bei der Bewertung sollten die zuständigen Behörden gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auch Ursachen von Risiken für die Wertpapierfirma selbst berücksichtigen, wie wesentliche Änderungen beim Buchwert der Vermögenswerte, Ausfälle von Kunden oder Gegenparteien, Positionen in Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Waren sowie Verpflichtungen gegenüber Altersversorgungssystemen mit im Voraus festgelegten Leistungen. Gegebenenfalls sollten sie auch andere Faktoren berücksichtigen, die ein Risiko für die Wertpapierfirma darstellen könnten.
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214. Bei der Bewertung des Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und …
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Bei der Bewertung des Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden Umfang, Art und Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirma berücksichtigen. 6.5.2 Bewertung des inhärenten Firmenrisikos
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215. Mittels der Bewertung des inhärenten Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
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Mittels der Bewertung des inhärenten Firmenrisikos sollten die zuständigen Behörden die wichtigsten Risikofaktoren bestimmen und die prudentielle Auswirkung dieses Risikos auf die Wertpapierfirma beurteilen. Die Bewertung des inhärenten Firmenrisikos sollte demnach im Wesentlichen auf den folgenden Schritten aufbauen: - a. erste Beurteilung;
- b. Bewertung der Art und des Umfangs der Anlagetätigkeiten, die ein Risiko für die Wertpapierfirma darstellen;
- c. Bewertung der Systeme und Prozesse in Bezug auf diese Tätigkeiten.
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216. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …
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Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als auch für zukünftige Szenarien bewerten.
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217. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …
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Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität durchführen, beispielsweise auf der Ebene der einzelnen Kunden. Erste Beurteilung
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218. Um den Umfang der Bewertung des Firmenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
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Um den Umfang der Bewertung des Firmenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden zunächst die entsprechenden Risikoquellen ermitteln, denen die Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann.
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219. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. das Geschäftsmodell und die …
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Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: - a. das Geschäftsmodell und die Risikobereitschaft;
- b. das Gewicht des K-Faktor-Betrags für das Firmenrisiko im Vergleich zum K-Faktor-Gesamtbetrag;
- c. Prognosen des K-Faktor-Betrags für das Firmenrisiko, sofern verfügbar;
- d. die Kosten der operativen Verluste der Firma im Vergleich zu den Einnahmen.
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220. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
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Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der vorstehenden Elemente im zeitlichen Verlauf untersuchen, damit die Beurteilung der Hauptfaktoren für das Firmenrisiko der Wertpapierfirma auf soliden Informationen beruht. Täglicher Handelsstrom
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221. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem …
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Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des operationellen Risikos im Zusammenhang mit dem Handel für eigene Rechnung beurteilen. Dieses Risiko kann auf System- oder menschliche Fehler zurückzuführen sein, die der Komplexität von Prozessen, Verfahren und IT-Systemen (einschließlich des Einsatzes neuer Technologien) geschuldet sind, soweit diese zu Fehlern, Verzögerungen, Fehlspezifikationen oder Sicherheitsverstößen führen können.
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222. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
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Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen: - a. Umfang, Forderungshöhe, Anzahl und Komplexität der durchgeführten Transaktionen;
- b. Nichtverfügbarkeit oder Integritätsverlust von IT-Systemen;
- c. Arten der Finanzmarktinfrastrukturen, die für die Abwicklung von Transaktionen genutzt werden: Telefon, elektronische Plattformen (MTF, OTF);
- d. algorithmischen Handel.
Konzentrationsrisiko
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223. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
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Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die Wertpapierfirma ausgesetzt ist. Insbesondere sollten sie das Risiko bewerten, dass der Wertpapierfirma erhebliche Verluste aufgrund der Konzentration von Risikopositionen auf eine kleine Gruppe von Gegenparteien oder auf Kapitalanlagen mit hoher Korrelation entstehen.
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224. Bei dieser Bewertung sollten verschiedene Kategorien des Konzentrationsrisikos untersucht …
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Bei dieser Bewertung sollten verschiedene Kategorien des Konzentrationsrisikos untersucht werden, darunter: - a. Konzentrationen auf einzelne Adressen (einschließlich eines Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden, die als Großkreditrisiken definiert sind);
- b. sektorale Konzentrationen;
- c. geografische Konzentrationen;
- d. Produktkonzentration und
- e. Konzentration auf eine bestimmte Art von Sicherheiten und Garantien.
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225. Die zuständigen Behörden sollten versteckten Quellen des Konzentrationsrisikos besondere …
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Die zuständigen Behörden sollten versteckten Quellen des Konzentrationsrisikos besondere Aufmerksamkeit widmen; diese können unter Stressbedingungen zutage treten, 74 wenn das Niveau der Korrelation sich im Vergleich zu normalen Bedingungen erhöht oder zusätzliche Risiken aus außerbilanziellen Positionen entstehen.
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226. Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus …
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Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus der Konsolidierung ergeben kann und das auf der Ebene eines einzelnen Unternehmens unter Umständen nicht ersichtlich ist. Gegenparteiausfallrisiko
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227. Die zuständigen Behörden sollten das Gegenparteiausfallrisiko, dem Wertpapierfirmen aus …
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Die zuständigen Behörden sollten das Gegenparteiausfallrisiko, dem Wertpapierfirmen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten ausgesetzt sind, bewerten.
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228. Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen …
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Für diese Bewertung sollten die zuständigen Behörden, sofern relevant, folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen: - a. Qualität der Gegenparteien und entsprechende kreditrisikobezogene Bewertungsanpassungen (CVA);
- b. Komplexität der Finanzinstrumente, die den betreffenden Transaktionen zugrunde liegen;
- c. Korrelationsrisiko aus der positiven Korrelation zwischen dem Gegenparteiausfallrisiko und dem Kreditrisikoengagement;
- d. Gefahr von Gegenparteiausfall- und Abwicklungsrisiken im Hinblick auf den aktuellen Marktwert sowie den nominalen Betrag im Vergleich zu den Kreditrisikopositionen insgesamt und den Eigenmitteln;
- e. Anteil der über Finanzmarktinfrastrukturen verarbeiteten Transaktionen, die eine Abwicklung nach dem Grundsatz „Lieferung gegen Zahlung“ vorsehen;
- f. Anteil der entsprechenden Transaktionen an zentrale Gegenparteien und die Wirksamkeit von deren Verlustabsicherungsmechanismen wie Einschusshöhen und Beiträge zum Ausfallfonds und
- g. Existenz, Bedeutung, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Nettingvereinbarungen (Aufrechnung infolge Beendigung bzw. Close-out Netting).
Wesentliche Änderungen des Buchwerts von Vermögenswerten
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229. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
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Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund wesentlicher Änderungen des Buchwerts der Vermögenswerte entstanden sind. Diese Risiken können zu Verlusten führen, wenn der Wert, zu dem die Vermögenswerte gebucht werden, ihren tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt.
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230. Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren …
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Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren Wert anhand von Modellen und Näherungswerten geschätzt und nicht anhand direkt aus dem Markt abgeleiteter Daten bestimmt wurde. 75 Kreditrisiko (Ausfall von Kunden oder Gegenparteien)
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231. Ein Kreditrisiko kann sich aus der Gewährung von Darlehen ergeben, die Kunden Transaktionen …
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Ein Kreditrisiko kann sich aus der Gewährung von Darlehen ergeben, die Kunden Transaktionen ermöglichen; aus direkten Darlehen an Mitarbeiter; aus dem Innertagesrisiko aufgrund von Überziehungskrediten; aus Garantien und Eventualkrediten; aus der Gewährung von bis zur Fälligkeit gehaltenen oder illiquiden Anleihepositionen; aus Lombardkrediten an Kunden; aus aufgelaufenen/unbezahlten Gebühren und Provisionen sowie aus direkten Kreditrisiken gegenüber den von ihnen verwalteten Mitteln in Form von Darlehen, Startkapitalinvestitionen und Garantien.
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232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …
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Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die entsprechenden Daten verfügbar sind: - a. Art des Kreditrisikos in der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung der Arten von Gegenparteien und Risikopositionen;
- b. außerbilanzielle Risikopositionen, insbesondere gewährte oder entgegengenommene Garantien;
- c. Wertminderungsrisiko.
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233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …
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Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung von Vermögenswerten außerhalb des Handelsbuchs beurteilen, das nicht von K-Faktoren wie dem K-TCD erfasst wird. Dieses Risiko kann sich aus Neubewertungen ergeben, wenn beispielsweise die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Gegenpartei erheblich steigt oder der Wert eines Tochterunternehmens seit dem Erwerb abgenommen hat.
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234. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
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Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen: - a. Änderungen der Kreditwürdigkeit von Gegenparteien;
- b. Komplexität der Transaktionen und hoher Verschuldungsgrad (insbesondere Leveraged Buyouts);
- c. außergewöhnliche Ereignisse, die eine Neubewertung auslösen.
Positionen in Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Waren
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235. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
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Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund ihrer Engagements in Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Waren entstanden sind. Diese Risikoquellen könnten bei ungünstigen Entwicklungen auf den Finanzmärkten, den Devisenmärkten und den Rohstoffmärkten zu Verlusten führen.
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236. Die zuständigen Behörden sollten die Art der von der Wertpapierfirma gehaltenen …
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Die zuständigen Behörden sollten die Art der von der Wertpapierfirma gehaltenen Finanzinstrumente, das Gesamtrisiko der Wertpapierfirma gegenüber dem Währungsmarkt (auch unter Berücksichtigung beispielsweise der Korrelation der Währungen, in denen die Wertpapierfirma Risikopositionen hält) und das Engagement in bestimmten Waren betrachten. 76 Risiken im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und dem Pensionsrisiko
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237. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund …
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Die zuständigen Behörden sollten die Risiken beurteilen, die der Wertpapierfirma aufgrund ihrer Vergütungs- und Pensionspläne entstanden sind. Diese Risiken könnten zu Verlusten führen, wenn die Zahlungen im Verhältnis zu den Erträgen des Unternehmens überhöht sind und somit die Rentabilität und Solvenz des Unternehmens gefährden.
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238. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden das Risiko betrachten, das sich aus einer …
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Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden das Risiko betrachten, das sich aus einer strukturellen Lücke zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer ergibt. 6.5.3 Bewertung des Risikomanagements und der Kontrollen in Bezug auf das Firmenrisiko
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239. Um ein vollständiges Bild des Firmenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erhalten, sollten die …
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Um ein vollständiges Bild des Firmenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erhalten, sollten die zuständigen Behörden die Rahmenwerke für die Governance und das Risikomanagement überprüfen, mit denen die Risiken, die sich aus dem Handelsstrom, der Konzentration und dem Gegenparteiausfall ergeben, verringert werden. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung von Umfang, Art und Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirma die nachstehenden Elemente bewerten: - a. Die Wertpapierfirma verfügt über eine solide, klar formulierte und dokumentierte Risikostrategie in Bezug auf die Bereiche Handelsströme, Konzentration und Gegenparteiausfall, die von ihrem Leitungsorgan genehmigt wurde;
- b. die Risikostrategie der Wertpapierfirma spiegelt die Risikobereitschaft der Wertpapierfirma korrekt wider und steht mit der allgemeinen Risikobereitschaft in Einklang;
- c. die Wertpapierfirma verfügt über einen angemessenen organisatorischen Rahmen für die Steuerung, Messung, Überwachung und Kontrolle des Konzentrations- und des Gegenparteiausfallrisikos und hält zu diesem Zweck (qualitativ und quantitativ) ausreichende personelle und technische Ressourcen vor;
- d. die Wertpapierfirma verfügt über klar definierte Richtlinien und Verfahren für die Ermittlung, Steuerung, Messung und Kontrolle der Firmenrisiken, einschließlich vom Leitungsorgan festgelegter Limits für die Risikobereitschaft;
- e. die Wertpapierfirma verfügt über einen angemessenen Rahmen für die Ermittlung, Erfassung und Messung von Firmenrisiken, der in Einklang mit ihrer Größe und Komplexität steht und die Mindestanforderungen der einschlägigen EU- und nationalen Durchführungsvorschriften erfüllt, und
- f. die Wertpapierfirma verfügt über einen stabilen und umfassenden Kontrollrahmen sowie solide Sicherheitsvorkehrungen, um das
77 Firmenrisiko in Einklang mit ihrer Risikomanagementstrategie und Risikobereitschaft zu mindern. 6.5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung
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240. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …
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Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das Firmenrisiko der Wertpapierfirma beurteilen. Diese Beurteilung sollte in einer Zusammenfassung der Ergebnisse wiedergegeben werden, die durch einen Risiko-Score auf der Grundlage der in Tabelle 7 angeführten Erwägungen ergänzt wird. Wenn sich die zuständigen Behörden aufgrund der Wesentlichkeit bestimmter Risikofaktoren dafür entscheiden, diese Faktoren individuell zu bewerten und einzustufen, sollten die Vorgaben in dieser Tabelle, soweit möglich, analog angewandt werden.
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241. Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und …
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Die zuständigen Behörden sollten all diese Faktoren parallel und nicht isoliert betrachten und die Treiber hinter dem Firmenrisiko verstehen. Tabelle 7. Aufsichtliche Erwägungen für die Vergabe eines Scores für das Firmenrisiko | Risiko- Aufsichtliche Score Beurteilung | Erwägungen • | Erwägungen in Bezug in Bezug auf das inhärente die Angemessenheit Risiko Risikomanagements der Kontrollen Die Art der Tätigkeiten beinhaltet kein • Das Risikomanagement wesentliches Risiko/ein sehr geringes und die Kontrollen Anlagerisiko. Wertpapierfirma | auf des und der | | Angesichts Höhe inhärenten sowie angesichts Risikos des der | • | Art Risikopositionen wesentliches Risiko. und Zusammensetzung Risiko/ein beinhalten sehr geringes kein der ihrer Strategie Risikobereitschaft. stehen in Einklang allgemeinen | und mit | | des 1 Risikomanagements und der Kontrollen besteht ein niedriges Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung. | • • • • • | Das Gegenparteiausfallrisiko ist nicht • Der organisatorische wesentlich/sehr gering. Rahmen ist solide, Die Risiken im Zusammenhang mit eine eindeutige Leistungen an Arbeitnehmer und dem Aufgabenverteilung Pensionsrisiko sind nicht fest und gewährleistet wesentlich/sehr gering. eine klare Trennung Das wesentlich/sehr Konzentrationsrisiko gering. ist nicht zwischen Aufgaben Risikoträgern und Das mit Prozessen und Systemen Aufgaben verbundene operationelle Risiko ist Management-nicht wesentlich/sehr gering. Kontrollfunktionen. Die Art der Tätigkeiten beinhaltet ein • Die Systeme für | legt den den von der und die | | Angesichts der Höhe 2 des inhärenten Risikos sowie angesichts des | • | niedriges bis mittleres Anlagerisiko. Messung, Überwachung Art und Zusammensetzung der Meldung Risikopositionen beinhalten ein angemessen. geringes bis mittleres Risiko. | und sind 78 | | Risikomanagements und der Kontrollen besteht ein mittleres bis geringes Risiko erheblicher prudentieller Auswirkungen auf die Wertpapierfirma. | • • • • | Es besteht ein geringes bis mittleres Gegenparteiausfallrisiko. Es bestehen mittlere bis geringe Risiken im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer und dem Pensionsrisiko. Es besteht ein geringes bis mittleres Konzentrationsrisiko. Es besteht ein geringes bis mittleres operationelles Risiko im Zusammenhang mit Prozessen und Systemen. | | | Angesichts der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts des Risikomanagements 3 und liegt der ein Kontrollen mittleres | • • • | Die Art der Tätigkeiten beinhaltet ein • Das Risikomanagement mittleres bis hohes Anlagerisiko. und die Kontrollen Art und Zusammensetzung der Wertpapierfirma Risikopositionen beinhalten ein werden mittleres bis hohes Risiko. allgemeinen Strategie Es Gegenparteiausfallrisiko. besteht ein mittleres bis hohes und nicht Risikobereitschaft gerecht. | der ihrer | | bis hohes Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung Wertpapierfirma vor. auf die | • • • | Es besteht ein mittleres bis hohes • Der organisatorische Konzentrationsrisiko. Rahmen legt Es operationelles Zusammenhang Systemen. besteht ein mittleres mit Risiko Prozessen bis hohes und im eindeutige Aufgabenverteilung fest keine zwischen und klare gewährleistet Trennung Die Art der Tätigkeiten beinhaltet ein Aufgaben hohes Anlagerisiko. Risikoträgern und | keine den von den | | Angesichts der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts des Risikomanagements 4 und der Kontrollen liegt ein hohes Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor. | • • • • • | Aufgaben Art und Zusammensetzung der Management-Risikopositionen beinhalten ein hohes Kontrollfunktionen. Risiko. • Die Systeme Es besteht ein hohes Messung, Gegenparteiausfallrisiko. Überwachung Es bestehen hohe Risiken im Meldung sind Zusammenhang mit Leistungen an ausreichend oder Arbeitnehmer und dem hinreichend kohärent, Pensionsrisiko. einige Risiken Es besteht ein hohes nicht ordnungsgemäß Konzentrationsrisiko. überwacht Es besteht ein hohes operationelles gemeldet. Risiko im Zusammenhang mit Prozessen und Systemen. | der und für die und nicht nicht werden oder 79 |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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