+223. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
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223. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die …
Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Konzentrationsrisikos beurteilen, dem die Wertpapierfirma ausgesetzt ist. Insbesondere sollten sie das Risiko bewerten, dass der Wertpapierfirma erhebliche Verluste aufgrund der Konzentration von Risikopositionen auf eine kleine Gruppe von Gegenparteien oder auf Kapitalanlagen mit hoher Korrelation entstehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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